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von Philipp Schaumann
Hier die aktuellen Meldungen: 1. Bundestrojaner im Einsatz (aus dem secorvo Newsletter) ----------------------------------------------------------------- Am 09.04.2008 hat die 42köpfige interministerielle Arbeitsgruppe „Online- Durchsuchung“ des österreichischen BMJ/BMI ihren Schlussbericht zur Online-Durchsuchung vorgelegt. In dem knapp 100seitigen Dokument kommen die Autoren zu dem Schluss, „dass die geheime Überwachung von privaten Rechnern ein besonders schwer wiegender Eingriff ist“, der unter Gesetzesvorbehalt stehe – und für den es derzeit in Österreich keine Rechtsgrundlage gibt. Der öffentlich gewordene Einsatz einer „Remote Forensik“-Software vom Herbst 2007, bei dem in kurzen Abständen Screenshots eines überwachten Systems an die Strafverfolgungsbehörden gesandt worden waren, wird in einem rechtlichen „Graubereich“ angesiedelt. Lesenswert ist die vergleichende aktuelle Übersicht der Regulierung und des Standes der politischen Diskussion zur Online- Durchsuchung in den Mitgliedsstaaten der EU. Der Bericht: http://www.justiz.gv.at/_cms_upload/_docs/AG_OnlineDurchsuchung_Endbericht.pdf Hier die online durchsuchung im 15. Bezirk in Wien http://www.spiegel.de/video/video-27757.html (läuft bei mir nur mit IE) Das Video zeigt einen Bundestrojaner im Einsatz, er macht screenshots im 2 Minuten Abstand 2. Umfrage zu Software-Entwicklung ----------------------- Johannes Bergsmann vom Software Quality Lab lädt zu einer Umfrage zum Thema Software-Entwicklung ein. Er bietet die letztjährige Studie als Gegenangebot. http://www.software-quality-lab.at/swql/forschung-analyse/qm-studie.html 3. Neue Studie von known-sense ------------------------------ Nachdem die letzte Studie sich mit der Befindlichkeit der Anwender beschäftigt hat, waren diesmal die CISOs dran. http://www.securitymanager.de/magazin/artikel_1796_ciso-studie_beichtvater_froschkoenig_oder.html Sie unterscheiden 3 Profile von CISOs: den "Streetworker Columbo“, der Typus „Mutter Teresa“ oder der Typus „Fräulein Rottenmeier“ aus Heidi. Recht interessante psychologische Aspekte des Berufsbilds werden aufgezeigt. 4. Stichwort Google ---------------- Die EU-Datenschutzarbeitsgruppe (Artikel-29-DPWG) hat ein Papier zum Thema Suchmaschinen verfasst: Opinion on data protection issues related to search engines http://ec.europa.eu/justice_home/fsj/privacy/docs/wpdocs/2008/wp148_en.pdf Kernpunkte sind, dass sie der Meinung ist, dass EU-Datenschutzrecht gilt. Und das hat die Auswirkung, dass die Rechte wie Auskunftsrecht, Recht auf Löschung und Korrektur auch für die Logs bei den Suchmaschinen gelten müssen. Wenn die EU-Kommission auch nur einen Teil dieser angeführten Punkte in eine Regelung überführt steht den Searchengine-Betreibern eine gründliche Umstellung bevor, was Geschäfte mit Benutzerprofilen und zielgerichteter Werbung in Europa angeht. Google hat dazu eine Stellungnahme abgegeben, sie sehen das verständlicherweise anders. http://www.reuters.com/article/internetNews/idUSN0731190420080408?sp=true Nette Parodie zum Thema Google und Datenschutz: http://www.googlefalle.com/ Hier der Hintergrund dazu: http://sicherheitskultur.at/notizen_1_06.htm#kurier 5. Google Maps, Google Analytics und andere kostenlose Dienste ---------------------------------------------------------------- Die Nutzung von kostenlosen Diensten kann im Privatgebrauch unproblematisch sein, wenn jedoch ein Unternehmen diese Dienste einsetzt, so entsteht durch die Nutzung immer auch ein Vertragsabschluss. Ist der Entwickler ihrer Website eigentlich berechtigt, im Namen der Firma Verträge einzugehen? In den Nutzungsbedingungen steht dann z.B. drin, dass in der Datenschutzerklärung entsprechende Hinweise gegeben werden müssen, was sehr oft nicht der Fall ist, siehe die Studie von Xamit http://www.xamit-leistungen.de/downloads/XamitStudieWebstatistik.pdf Mein Text dazu: http://sicherheitskultur.at/spuren_im_internet.htm#analytics Noch ein Punkt: der Einsatz von Google Analytics ist nach dem Datenschutzrecht eine Dienstleistung, das setzt eine Dienstleistervereinbarung voraus, z.B. mit dem Recht, Audits durchzuführen (es werden die IP-Adressen, nach meiner der EU-Datenschutzarbeitsgruppe "personenbezogene Daten") in die USA exportiert. Wie Sie dies mit Google aushandeln würde mich interessieren. ;-) 6. Phorm und Freunde - die nächste Stufe der Überwachung -------------------------------------------------------------------- Phorm hat es geschafft, in England Verträge mit 3 Providern abzuschließen, die es ihnen erlauben, den gesamten Datenverkehr der Kunden auszuwerten, nicht nur Suchanfragen, auch alle Website-Besuche, E-Mails, etc. http://sicherheitskultur.at/spuren_im_internet.htm#phorm Andere Firmen arbeiten an solchen Verträgen in den USA 7. Notfallmanagement Standard ------------------------------------- Vom deutschen BSI gibt es einen Entwurf zu einem Standard zu Notfallmanagement http://www.bsi.bund.de/literat/bsi_standard/bsi-standard_100-4_v070.pdf 8. Neue Feature in XP: NAP ----------------------- Windows XP service pack 3 will provide NAP-support (network access protection) While most enterprises would likely not look to a Microsoft for a NAP solution, the small business may find great success with MS-NAP. http://blogs.techrepublic.com.com/networking/?p=450&tag=nl.e036 Mehr zu SP3: http://www.heise.de/security/Weitere-frei-verfuegbare-Vorabversion-des-Service-Pack-3-fuer-Windows-XP--/news/meldung/105556/ 9. Phorm (Überwachung durch den Internetprovider) ----------------------------------------------------------- Ich fürchte, das ist wie ein Blick in die Zukunft, die Internetprovider verkaufen die Surfhistory ihrer Kunden (natürlich gibt es Opt-Out und es werden keine Daten gesammelt ;-) ) http://sicherheitskultur.at/spuren_im_internet.htm#phorm Humor ------- Thema Videoüberwachung - aus dem Newsletter des Rechtsanwalts Rainer Knyrim: > -) Erfreulich zu berichten ist, dass es einer Bank in Deutschland gelungen sein dürfte, ein unglaubliches Kapitalverbrechen mittels ihrer Videoüberwachung aufzudecken: Wie heise.de berichtete, konnte die Stuttgarter Volksbank nicht nur das Verbrechen an sich aufklären, sondern mittels Identifikation des Verbrechers auf der Videoüberwachung, die in der Bank montiert war auch gleich eine Schadenersatzforderung an diesen stellen. Der Corpus Delicti: Ein Hundstrümmerl. Die Tathandlung: Das Trümmerl wurde von einer dreienhalbjährigen an der Fußsohle klebend in die Bank verschleppt. Dessen Vorzeige-Mutter lief sofort in den nächsten DM-Markt, kaufte Feutchttücher und versuchte das Malheur selbst zu beseitigen (!), was ihr mit dem Kind daneben nicht vollständig gelang. Daher kein Pardon seitens der Stuttgarter Volksbank : Das Video aus der Kamera wurde ausgewertet, die Bankkundin identifiziert und ihr eine Rechnung über EUR 52,96 für 1 Stunde Putzen durch den Meister/Obermeister zugesandt, zahlbar binnen 14 Tagen. Ein schönes Beispiel dafür, dass uns Videoüberwachung hilft, die wirklich großen Straftaten perfekt aufzuklären und auch knallhart gegen die Terroristen (oder zumindest die "kleinen Terroristen", wie Kinder gerne genannt werden) vorzugehen. Und auch ein schönes Beispiel, dass zeigt, wie rasch man wegen EUR 52,96 in die Medien kommt und die Datenschutz- Aufsichtsbehörde am Hals hat, denn laut Bericht überlegt nun das Innenministerium von Baden-Württemberg, ob der Zugriff auf die Videobilder für diesen Zweck (Indentifikation von Hundstrümmerl-Fußabdruck- Verursacher im Gegensatz zum beabsichtigten Installationszweck Raub- und Diebstahlaufklärung) zulässig war.> Neue Darstellung der Bank: das Kind hat sich erleichtert: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/1628468 Und ein Aprilscherz des ORF: http://www.fuzo-archiv.at/artikel/266589v2/ Mir gefällt der Name der neuen EU-Behörde: "Abteilung für Spaß, Vergnügen und postdemokratische Gesellschaftsstrukturen". Wenn ich mir anschaue, was derzeit an neuen Überwachungen eingeführt wird, so scheint mir "postdemokratische Gesellschaftsstrukturen" durchaus angemessen.
Philipp Schaumann, http://sicherheitskultur.at/
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