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von Philipp Schaumann
Hier die aktuellen Meldungen: 1. Datenschutz - hilfreiche Details ------------------------------------------------ Aus dem Sercorvo-Newsletter: Der bundesdeutsche Bundesdatenschutzbeauftragte hat Kurzpapiere veröffentlicht, die von der Datenschutzkonferenz (dem ehemaligen „Düsseldorfer Kreis“ der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder) entwickelt und verabschiedet wurden. Darunter finden sich Erläuterungen beispielsweise zum Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, der Nutzung personenbezogener Daten für Werbezwecke, der Datenschutz-Folgeabschätzung oder dem Recht auf Löschung. Die Nutzung dieser Kurzpapiere ist (zumindest in D.) auch schon deshalb anzuraten, weil die Aufsichtsbehörden darin zugleich ihre Erwartungen an die Umsetzung der DSGVO konkretisieren. Da die DSGVO weitgehend EU-weit gilt, sind diese Papiere für CH und AT bestimmt auch hilfreich. https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/Kurzmeldungen/DSGVO_Kurzpapiere1-3.html Hier die Themen: - Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten: - Aufsichtsbefugnisse/Sanktionen: - Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbung: - Datenübermittlung in Drittländer: - Datenschutz Folgeabschätzung: - Auskunftsrecht der betroffenen Personen, Artikel 15 DS-GVO: - Marktortprinzip: Regelungen für außereuropäische Unternehmen: - Maßnahmenplan "DS-GVO" für Unternehmen: - Zertifizerung nach Art. 42 DS-GVO - Informationspflichten bei Dritt- und Direkterhebung - Recht auf Löschung / "Recht auf Vergessenwerden" - Datenschutzbeauftragte bei Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern - Beschäftigtendatenschutz - Videoüberwachung - Auftragsverarbeitung, Art. 28 DS-GVO Die ARGE Daten in Wien bietet weitere Kurzzusammenfassungen Diesmal Update V: Recht auf Datenübertragung (Datenportabilität) http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB&s=84279kee Es ist eine völlig neue Bestimmung und verpflichtet das Unternehmen die Daten des Benutzers in einem strukturierten elektronischem Format bereit zu stellen. Im ersten Augenblick scheinbar gar kein Datenschutz-Thema, die Datenübertragung "schützt" ja keine Daten, sondern erleichtert deren Verbreitung. Hintergrund dieser Bestimmung ist jedoch, Betroffenen den Wechsel zwischen Verantwortlichen so leicht als möglich zu machen. Damit kann der Betroffene auch leichter von einem Verarbeiter weggehen, von dessen Datenschutzkonzept er nicht überzeugt ist. In diesem Sinne also doch ein "Datenschutz"thema. Gedacht haben die EU-Vertreter wohl in erster Linie an Social-Media- Plattformen, wie Facebook. Dort wird sich die Wechselrate - wegen der "Monopolstellung" - als recht gering erweisen, bei vielen anderen Plattformen und Onlineshops wird es möglchwerweise Übertragungswünsche geben. (Facebook kann das übrigens bereits sehr lange) DSGVO Update VI: Wann müssen Daten berichtigt oder gelöscht werden? (inkl. des leidigen Themas, ob Daten aus Backups entfernt werden müssen). http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB&s=81184psk Hier zum Thema Backup: Viel Verwirrung löst auch die Frage aus, ob Daten aus Backups zu löschen sind. Tatsächlich wird das nicht von der DSGVO verlangt. In der Regel wird das Datenbackup einen eigenen Verarbeitungszweck darstellen. Meist werden Backups dem "Business-Continuity-Management" dienen. Die Löschung wird daher aus diesem Blickwinkel zu betrachten sein. Erst wenn Backups nicht mehr der betrieblichen Weiterführung bzw. Wiederherstellung dienen, wird die Löschung notwendig sein. 2. Datenschutz und Clouddienste --------------------------------------- Dies ist ein für Firmen nicht einfaches Thema. Die EU hat Leitfäden für europäische Institutionen veröffentlicht, von denen der 2. das Thema Nutzung von Clouddiensten behandelt. Dort gibt es konkrete Bewertungsvorgaben, die auch für Fimen interessant sein können. https://www.heise.de/ix/meldung/Hilfestellungen-fuer-Datenschutz-in-EU-Institutionen-4004648.html der direkte Link: https://edps.europa.eu/sites/edp/files/publication/18-03-16_cloud_computing_guidelines_en.pdf 3. PSI Inspector von Flexera (früher Secunia) eingestellt ---------------------------------------------------------- Dieses wunderbare (kostenlose) Tool, das ich bisher auf der sicherheitskultur beworben hatte, wird leider eingestellt. :-( Im Blog der Website wird dies betrauert und über Alternativen diskutiert. Der SUMo - Software Update Monitor von KC Softwares wird dort erwähnt, ich probiere ihn derzeit aus. http://www.kcsoftwares.com/?download Was daran nicht so schön ist: SUMo meldet zwar, dass es Updates gibt. Das ist in vielen Fällen bei kommerzieller SW die jährliche neue kostenpflichtige Version, die ich aber nicht benötige. D.h. ich sehe, dass es eine neue Variante gibt, aber nicht, ob meine alte Variante unsicher ist. Falls ein Leser eine Alternative kennt, die dies besser macht, so würde ich mich freuen (das muss nicht kostenlos sein). Mein Kollege hat dankenswerterweise weitere Alternativen zusammengestellt. • Avira Free Software Updater review https://www.ghacks.net/2017/02/21/avira-free-software-updater-review/ • FileHippo App Manager: software update checker https://www.ghacks.net/2016/04/12/filehippo-app-manager/ • Kaspersky releases beta version of Software Update checker https://www.ghacks.net/2015/02/16/kaspersky-releases-beta-version-of-software-update-checker/ • Patch My PC Updater 4.0 review https://www.ghacks.net/2018/02/19/patch-my-pc-updater-4-0-review/ • Sumo 4 and new Pro version released https://www.ghacks.net/2015/07/07/sumo-4-and-new-pro-version-released/ • UCheck: update checker and software installer by RogueKiller creator https://www.ghacks.net/2017/02/02/ucheck-update-checker/ Um zu sehen, ob eine bestimmte SW Verwundbarkeiten hat gibt es http:// www.cvedetails.com z.B. für Adobe Flash https://www.cvedetails.com/vulnerability-list/vendor_id-53/product_id-6761/Adobe-Flash-Player.html Da wiederum fehlt, ob es bereits eine Version ohne den Bug gibt. 4. EU sucht Experten zu "product liability and digital security, safety, and, privacy" ------------------------------------------------------------------------------------------ Interessante Entwicklung: Es soll eine EU Product Liability Directive geben, die soll vermutlich Haftung, auch für IT-Produkte regeln. Das würde dann wohl auch autonome Geräte und IoT betreffen. http://ec.europa.eu/newsroom/just/item-detail.cfm?item_id=615947 Humor und Kurioses ----------------------- Für alle, die mit dem Kampf gegen irdische Malware nicht ausgelastet sind, hier etwas komplizierteres: INTERSTELLAR COMMUNICATION. IX. MESSAGE DECONTAMINATION IS IMPOSSIBLE https://arxiv.org/pdf/1802.02180.pdf Das Problem, das dort aufgezeigt wird, wird auch in Nick Bostrom, Superintelligence behandelt (siehe https://philipps-welt.info/robots.htm#aitakeover ) Es ist im Rahmen der AI-Forschung durchaus eine relevante Herausforderung: Containment einer AI. Wie einfach es fiktiven Aliens gelingt, die Menschheit durch die vage Andeutung riesiger Vorteile zu unethischem Verhalten zu bringen zeigt Doron Rabinovici - Die Außerirdischen https://www.thalia.at/shop/home/artikeldetails/die_ausserirdischen/doron_rabinovici/EAN9783518427613/ID62244032.html
Philipp Schaumann, http://sicherheitskultur.at/
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