Das Recht auf Anders-sein - der Zwang und Druck zu Anpassung

Das bundesdeutsche Grundgesetz enthält ein Recht, das in dieser Form und Direktheit in ähnlichen Gesetzen nicht selbstverständlich ist, nämlich dem Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.

Link-Konventionen:
Fette Links öffnen ein fremde Seite in einem neuen Fenster
Blau hinterlegte Links bleiben auf der sicherheitskultur.at

Am 15.1.2006 war in der NY Times ein längerer Beitrag von Kenji Yoschino unter der Überschrift The Pressure to Cover (die NY Times Texte sind leider kostenpflichtig, bei Bedarf bei mir anfordern). In dem Beitrag berichtet er, dass in den USA zwar die Bürgerrechte (civil rights) (heute) eine Diskriminierung auf Grund von Rasse, Geschlecht, Religion, sexueller Veranlagung verbieten, aber dass dieser Schutz sich nach heutiger Rechtsprechung nur auf Aspekte bezieht, die die betroffene Person nicht ändern kann, d.h. niemand darf diskriminiert werden, weil er schwul ist, aber sehr wohl, wenn er dies in der Öffentlichkeit nicht verheimlicht, z.B. durch eine öffentliche Heirat.

Yoschino führt eine ganze Reihe von Beispielen dafür an. So wurde die Klage einer Frau afrikanischen Ursprungs gegen die Entlassung wegen des Tragens von Dreadlocks als Frisur abgelehnt. Ebenso die Klage einer lesbischen Frau, die gekündigt worden war, weil sie ihre Vorliebe für Frauen in einer öffentlichen Hochzeitszeremonie ausgelebt hatte. Und auch die Klage eines jüdischen Rabbis, der von der Air Force entlassen worden war, weil er gegen die Dienstvorschriften in geschlossenen Räumen eine Yarmulke getragen hatte. Die US-Gerichte rechtfertigen diese Urteile damit, dass es zwar in Bezug auf Tatsachen, die ich nicht ändern kann, wie Hautfarbe, einen Schutz geben muss, aber dass ein entsprechendes kulturell orientiertes Benehmen nicht mehr schutzwürdig ist. D.h. sie sagen: wenn du dich wegen deines Verhaltens diskriminiert fühlst, so ändere doch bitte dein Verhalten oder akzeptiere die Diskriminierung. Es kann nicht Aufgabe von Gerichten sein, die Bürger zu Toleranz gegenüber von der Norm abweichenden Verhaltens zu zwingen.

Yoschino, der selbst homosexuell ist und den Zwiespalt zwischen Anpassung und dem Wunsch, seine Veranlagung in der Öffentlichkeit nicht zu verstecken, aus eigenener Erfahrung kennt, berichtet davon, dass wir Menschen uns ständig irgendwo an den "Mainstream" anpassen. Er berichtet, wie F.D. Roosevelt, der US-Präsident im Rollstuhl, dafür gesorgt hat, dass er hinter einem Konferenztisch war, bevor seine Berater den Konferenzraum betreten durften, d.h. er hat seine Behinderung so gut es ging in der Öffentlichkeit versteckt. Schauspieler mit exotischen Namen nehmen neue Namen an: Kirk Douglas hieß Issur Danielovitch Demsky, fand diesen Namen aber für eine Schauspielerkarriere nicht gut geeignet. In einer Studie haben Marianne Bertrand und Sendhil Mullainathan identische Bewerbungen an Firmen geschickt und dabei nur die Namen abgeändert. Namen, die nach Personen afrikanischen Ursprungs klangen, bekamen deutlich weniger Einladungen zu einem Interview:

    "We respond with fictitious resumes to help-wanted ads in Boston and Chicago newspapers. To manipulate perception of race, each resume is assigned either a very African American sounding name or a very White sounding name. The results show significant discrimination against African-American names: White names receive 50 percent more callbacks for interviews. We also find that race affects the benefits of a better resume. For White names, a higher quality resume elicits 30 percent more callbacks whereas for African Americans, it elicits a far smaller increase."

Vermutlich könnte man in unserem Kulturkreis ähnliche Ergebnisse mit türkisch klingenden Namen erzielen. Yoschino zitiert Bücher wie "New Dress for Success", in denen betont wird, dass gerade kulturelle Minderheiten großen Wert darauf legen sollten, sich sehr stark wie der "Mainstream" zu kleiden und zu verhalten, wenn sie an einer Berufskarriere interessiert sind.

Der Wunsch, seine kulturelle, religiöse oder sexuelle Identität auch öffentlich zu leben, ist natürlich verständlich, Yoschino argumentiert jedoch, dass dies auf gesetzlichem Wege nur sehr schwer durchzusetzen sein kann. Wirkliche Toleranz gegenüber anderen Kulturen und die Abwesenheit von zumindest unterschwelligen Vorurteilen kann nur sehr schwer erzwungen werden, wie der Test mit den Bewerbungsschreiben zeigt. Yoschino weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf den Artikel 2 des deutschen Grundgesetzes hin (Link siehe oben), den er als mögliche Implementierungsoption sieht.

Trotzdem verstehe ich aber auch, wenn ein Ladenbesitzer auf die Vorurteile seiner konservativen Kunden Rücksicht nimmt und z.B. lieber jemanden einstellt, der keine öffentlich sichtbaren Tatoos zeigt. Und ich habe meinen Kindern empfohlen, wenn sie schon Tatoos möchten, dann eine Stelle zu wählen, die bei Bedarf leicht zu bedecken ist. Dies ist natürlich eine Verbeugung gegenüber den Vorurteilen und Vorlieben der Mehrheit. Für wichtig halte ich, dass jeder Mensch selbst entscheiden kann, wie sehr er sich an die Mehrheit anpassen möchte, d.h. es muss die Möglichkeit zur Anonymität und Privatsphäre geben, die heute durch die technischen Möglichkeiten zur Überwachung immer stärker eingeschränkt werden.

 

Weiterführende Informationen

Ein Artikel zu Anonymität.

 


Philipp Schaumann http://sicherheitskultur.at/

Home

Copyright-Hinweis:
Das Copyright des Materials auf diesen Webseiten liegt, falls kein anderer Autor genannt wird, bei Philipp Schaumann. Creative Commons License
Diese Texte sind lizensiert unter der Create Commons Attribution-Noncommercial-Share Alike 2.0 Austria Lizenz. Natürlich gelten auch die Regeln des Fair Use und über Ausnahmen bzgl. der Lizenz kann jederzeit mit den Autoren gesprochen werden.